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V2932-21 19. November 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · unidad económica autónoma

Übertragung einer autonomen wirtschaftlichen Einheit unterliegt nicht der MwSt.

Ein Unternehmen fragt an, ob die Übertragung von Lebensversicherungspolicen, Anträgen, Mobiliar, Personal sowie Miet- und Dienstleistungsverträgen der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion aufgrund der begleitenden organisatorischen Struktur der Produktionsfaktoren nicht steuerbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von körperlichen und unkörperlichen Vermögensgegenständen unterliegt nicht der MwSt., wenn sie eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bilden, die in der Lage ist, am Standort des Übertragenden durch eigene Mittel eine geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Damit es sich nicht um eine bloße Überlassung von Gütern handelt, muss die Übertragung von einer organisatorischen Struktur aus materiellen und menschlichen Produktionsfaktoren begleitet werden. In diesem Fall erfüllt die Übertragung von Policen, Anwendungen, Mobiliar, Personal und Verträgen diese Anforderungen.

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