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V2927-19 23. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · entidad de carácter social

Steuersätze von 10 % oder 4 % für Altenheimdienste je nach Art und Finanzierung

Es wird die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen in Seniorenresidenzen erörtert, einschließlich Basisleistungen sowie ergänzender Angebote wie Psychologie oder Physiotherapie. Die DGT stellt fest, dass der Steuersatz davon abhängt, ob die Einrichtung einen sozialen Charakter hat, ob es sich um eine vertraglich vereinbarte Leistung handelt oder ob es eine steuerbefreite Gesundheitsleistung ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung oder, falls zutreffend, der für die Umsatzsteuer anwendbare Steuersatz auf diese Dienstleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Von sozialen Einrichtungen erbrachte Residenzdienstleistungen sind von der MwSt. befreit. Wenn die Einrichtung nicht sozialen Charakter hat, werden die Dienstleistungen mit 10 % besteuert, es sei denn, es handelt sich um vereinbarte Residenzdienstleistungen oder Dienstleistungen mit einer verknüpften Finanzierung, die mehr als 10 % des Preises abdeckt, in diesem Fall werden sie mit 4 % besteuert. Gesundheitsdienstleistungen (Diagnose, Prävention oder Behandlung), die von medizinischem Fachpersonal erbracht werden, sind befreit. Physiotherapeutische Leistungen zu ästhetischen Zwecken werden mit 21 % besteuert.

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