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V2926-20 29. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Geburt eines Kindes rechtfertigt allein keine Einstufung als Hauptwohnsitz vor Vollendung des dritten Lebensjahres

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob die bevorstehende Geburt ihres Kindes ausreicht, um ihre aktuelle Wohnung als Hauptwohnsitz einzustufen und somit die Steuerbefreiung bei Reinvestition in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass ein Wohnungswechsel eine zwingende Notwendigkeit darstellen muss und keine rein freiwillige Entscheidung sein darf.

Die gestellte Frage

Posibilidad de considerar que la vivienda que transmitirá ha alcanzado la consideración de habitual dadas las circunstancias que concurren.

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