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V2915-14 30. Oktober 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · cesión de derechos

Vergütung für die Übertragung von Urheberrechten: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit

Es wird die steuerliche Einordnung von Einnahmen geklärt, die eine Autorin durch die Übertragung der Verwertungsrechte an ihren Werken erzielt. Die DGT erläutert, dass diese Einkünfte je nach Art der Tätigkeit entweder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu qualifizieren sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Qualifizierung der für die Übertragung erhaltenen Vergütung und Unterwerfung unter den Quellensteuerabzug.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus der Übertragung von Urheberrechten gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn das Nutzungsrecht übertragen wird. Wenn die Tätigkeit jedoch durch die eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln und personellen Ressourcen erfolgt oder es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, werden sie als Einkünfte aus selbständiger Arbeit eingestuft. In beiden Fällen hat der Erwerber den entsprechenden Quellensteuerabzug vorzunehmen.

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