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V2912-14 30. Oktober 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · intereses de demora

Verzugszinsen aus Steuererstattungen unterliegen der Besteuerung als Veräußerungsgewinne

Es wird angefragt, wie Verzugszinsen, die die Verwaltung an ein Ehepaar unter Gütergemeinschaft auszahlt, einzeln zu behandeln sind. Die DGT stellt fest, dass diese Zinsen einen entschädigenden Charakter haben und als Veräußerungsgewinne zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Individualisierung des Einkommens aus Verzugszinsen im Falle einer Ehe unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Entscheidung der DGT

Verzugszinsen auf Steuererstattungen sind Entschädigungszinsen, die als Veräußerungsgewinne besteuert werden, da sie keine Einkünfte aus beweglichem Kapital darstellen. Der Gewinn wird der Person oder den Personen zugerechnet, die berechtigt sind, diesen zu erhalten. Im Falle der gemeinsamen Veranlagung muss die Aufteilung der Erstattung und ihrer Zinsen den Regeln der Familieneinheit folgen.

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