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Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Befreiung von der Doppelbesteuerung auf den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf ihrer Anteile an einer anderen Gesellschaft. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Gesellschaften keine bloßen Zwischengesellschaften zur Vermeidung der Besteuerung der Gesellschafter darstellen.
Cuestión planteada En el caso de que las sociedades limitadas A y B vendieran sus participaciones en la sociedad limitada C, una vez haya terminado la construcción del inmueble ''chalet'' sería aplicable la exención para evitar la doble imposición sobre dividendos y rentas derivadas de la transmisión de valores representativos de los fondos propios de entidades residentes y no residentes en territorio español por la plusvalía obtenida.
La entidad podrá aplicar la exención del artículo 21 de la LIS sobre las rentas de la transmisión de su participación en la sociedad C si cumple los requisitos de dicho artículo. No obstante, las sociedades A y B deben estar válidamente constituidas y no ser entidades interpuestas con el objetivo principal de evitar la tributación de los socios personas físicas. El cumplimiento de los requisitos de tenencia y de la letra b) debe verificarse según lo dispuesto en la norma.
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