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V2907-14 30. Oktober 2014 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · ivpee

Spezifische Vergütung für Investition und Betrieb bildet Bemessungsgrundlage der IVPEE

Ein Unternehmen für erneuerbare Energien erkundigt sich, ob die Vergütungen des spezifischen Vergütungssystems Teil der Bemessungsgrundlage der Steuer sind. Die DGT bestätigt dies und schließt sowohl die Investitionsvergütung als auch die Betriebsvergütung ein.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestätigung, ob die im Rahmen des spezifischen Vergütungssystems erhaltene Vergütung Teil der Bemessungsgrundlage der Steuer ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Bemessungsgrundlage der IVPEE besteht aus dem Gesamtbetrag, der für die Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie in das Stromsystem zu erhalten ist. Daher gehören zur Bemessungsgrundlage die Vergütung für den Verkauf der Energie zum Erzeugungsmarktpreis sowie die erhaltene spezifische Vergütung, sowohl in Form der Investitionsvergütung als auch der Betriebsvergütung.

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