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Eine nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerin erkundigt sich nach ihrem steuerlichen Wohnsitz, der Befreiung für Auslandsarbeit und dem Abzug für die Hauptwohnung. Die DGT stellt klar, dass ihr steuerlicher Wohnsitz in Spanien davon abhängt, ob sie die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland nachweist, und dass die Befreiung für Auslandsarbeit die Erfüllung spezifischer Anforderungen an den Arbeitgeber voraussetzt.
Cuestión planteada Residencia fiscal de la consultante.
La residencia fiscal se determina por la permanencia de más de 183 días en España o por el núcleo de intereses económicos. Para aplicar la exención por trabajos en el extranjero, es necesario ser residente fiscal en España, que el trabajo se realice para una entidad no residente y que se cumplan los requisitos de la LIRPF. Respecto a la vivienda habitual, si se deja de residir en ella para trasladarse al extranjero, se incumple el requisito para la deducción bajo el régimen transitorio.
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