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V2893-18 8. November 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derechos de pago único

Übertragung von Einmalzahlungsrechten zusammen mit einem landwirtschaftlichen Grundstück folgt dem Regime des Grundstücks, sofern sie akzessorisch sind

Der Anfragende erkundigt sich nach der Bestimmung der Bemessungsgrundlage beim Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks zusammen mit den Einmalzahlungsrechten des Verkäufers. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung der Rechte dem Steuerregime des Grundstücks folgt, sofern die Übertragung der Rechte akzessorisch zur Übertragung des Grundstücks erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestimmung der Bemessungsgrundlage für das angefragte Geschäft.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Übertragung von Einmalzahlungsrechten mit der Übertragung von förderfähigen Hektar einhergeht, gilt dies als Nebenleistung, die dem Regime der Haupttransaktion (dem Grundstück) folgt. Wenn das landwirtschaftliche Grundstück gemäß Artikel 20.eins.20º des Gesetzes 37/1992 steuerbefreit ist, sind somit auch die Rechte steuerbefreit. Die Bemessungsgrundlage ist die für das Geschäft zum Zeitpunkt des Entstehens festgesetzte Gegenleistung.

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