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V2889-21 17. November 2021 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · comunidad de bienes

Auflösung von Gütergemeinschaften durch gleichwertige Anteile unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

Geschwister erkundigen sich nach der Anzahl der bestehenden Gütergemeinschaften bei Besitz mehrerer Immobilien und nach der Auflösung durch gleichwertige Anteile. Die DGT stellt fest, dass die Auflösung jeder Gemeinschaft der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt, sofern die Beteiligungsquoten eingehalten werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Die Anzahl der Gütergemeinschaften und die Art ihrer Auflösung.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung von Gütergemeinschaften, die keine geschäftlichen Tätigkeiten ausüben, wird nur auf dokumentierte Rechtsgeschäfte besteuert, sofern die Zuteilungen im gebührenden Verhältnis zu den Eigentumsanteilen stehen. Im Falle mehrerer gemeinschaftlich gehaltenen Immobilien existieren so viele Gemeinschaften, wie Immobilien vorhanden sind. Wenn die Auflösung durch die Bildung von Losen erfolgt, die den Beteiligungsanteilen gleichwertig und proportional sind, unterliegt dies nicht der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen, selbst wenn der Ausgleich unvermeidbarer Überschüsse nicht in bar erfolgt.

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