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V2884-23 26. Oktober 2023 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Für Catering-Dienstleistungen ist die Eintragung unter dem IAE-Abschnitt 677.9 erforderlich

Eine Steuerpflichtige, die unter dem Abschnitt für den Handel mit Bäckerei- und Milchwaren (644.1) registriert ist, fragt, ob sie Catering-Dienstleistungen erbringen darf. Die DGT stellt klar, dass der Abschnitt 644.1 lediglich den Verzehr von Produkten mit Getränken in den Geschäftsräumen gestattet, jedoch nicht die Zubereitung für Catering-Zwecke.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob diese Dienstleistungen unter der Rubrik 644.1 erbracht werden können oder ob eine Anmeldung unter dem Abschnitt 677.9 der Steuer erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Der Abschnitt 644.1 gestattet den Verkauf von Produkten und deren Verkostung im Betrieb mit Erfrischungsgetränken oder löslichen Getränken. Wenn jedoch die Herstellung, Zubereitung und Würzung von Produkten für Catering-Dienstleistungen erfolgt, muss eine Anmeldung unter dem Abschnitt 677.9 des ersten Abschnitts der Tarife erfolgen.

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