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V2883-17 13. November 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho a la deducción

Kein Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Haushaltsversorgungsleistungen möglich

Ein in den eigenen vier Wänden tätiger Selbstständiger fragt an, ob die Vorsteuer aus Versorgungsleistungen wie Strom oder Wasser anteilsmäßig für die berufliche Tätigkeit abgezogen werden kann. Die DGT stellt klar, dass bei einer gleichzeitigen privaten und beruflichen Nutzung kein anteilmäßiger Abzug zulässig ist, da es sich nicht um Anlagevermögen handelt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Posibilidad de deducción de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas por consumos de suministros (electricidad, agua, calefacción, etc.) en la proporción en que el inmueble esté afecto a la actividad empresarial o profesional.

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