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V2881-18 6. November 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · extinción de proindiviso

Auflösung von Gütergemeinschaften durch Gütertausch unterliegt der Steuer auf Tauschgeschäfte

Es wurde angefragt, ob die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft mit durch Geld ausgeglichenen Überhanganteilen als entgeltliche Übertragung oder als dokumentierter Rechtsakt zu besteuern ist. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der unterschiedlichen Rechtsakte verschiedene Gütergemeinschaften bestehen und deren gleichzeitige Auflösung durch den Austausch von Gütern untereinander einen Tausch (Permuta) darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Behandlung des vorgeschlagenen Vorgangs

Die Entscheidung der DGT

Geht das Eigentum aus unterschiedlichen Rechtsgeschäften hervor (Schenkungen oder Erbfolgen), bestehen unabhängige Gütergemeinschaften vor. Wenn bei der gleichzeitigen Auflösung dieser Gemeinschaften die Miteigentümer Immobilien der einen und der anderen so austauschen, als handele es sich um eine einzige Gemeinschaft, hat der Vorgang den Charakter eines Tausches und unterliegt der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen. Damit die Auflösung keine Übertragung darstellt und nur als dokumentiertes Rechtsgeschäft besteuert wird, muss die Zuteilung den Beteiligungsanteil respektieren, darf keine vermeidbaren Überschüsse aufweisen und darf keine Ausgleichszahlungen mit Gütern aus anderen Gemeinschaften enthalten.

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