Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Unternehmenstransaktionen, Kapitalmarkt und strategische Deals.
Unabhängige und strenge Bewertung von Vermögenswerten und Unternehmen.
Geschäftstransformation, Nachhaltigkeit und Vermögensverwaltung.
Corporate Governance, Nachfolge und Transformation
Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
Regulatorische Compliance und steuerliche Meldepflichten.
Sonderregelungen für Privatpersonen und digitale Vermögenswerte.
Steuerverteidigung und Vermögensteuern
Unternehmensimmigration, ICT, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und Regularisierung.
Arbeitsbeziehungen, Mobilität und regulatorischer Schutz.
Schutz, Compliance und digitale Resilienz
Datenschutz, DSB und KI-Regulierung
Gesellschaftsgründung, Verträge, Gesellschaftervereinbarungen und korporative Maßnahmen.
Verträge, Kündigungen, Massenentlassungen und arbeitsgerichtliche Vertretung.
Insolvenzverfahren, Fresh Start, Kleinstunternehmen und Liquidation.
Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, IP und Immobilienrecht.
Buchhaltung, Berichtswesen und ausgelagerte Finanzleitung.
Gesellschaftsverwaltung, Governance und Personaladministration.
Gründung, Fördermittel und Unternehmensbeschleunigung.
Risikomanagement, Kontinuität und Wiederherstellung
Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Eine katholische Einrichtung, die im Bereich der sozialen Hilfe tätig ist, erkundigt sich, ob für die erhaltenen Spenden steuerliche Anreize im Rahmen des Sponsoring-Rechts (mecenazgo) geltend gemacht werden können. Die DGT stellt fest, dass die Einrichtung als begünstigte Einheit gelten kann, sofern sie die Anforderungen der Ley 49/2002 erfüllt.
Cuestión planteada La entidad consultante plantea si cualquier empresa o particular que efectúa una donación o aportación se beneficiaría de los incentivos fiscales previstos en la Ley 49/2002, de 23 de diciembre, de las entidades sin fines lucrativos y de los incentivos fiscales al mecenazgo.
Las entidades religiosas encuadradas en el artículo V del Acuerdo entre el Estado y la Santa Sede pueden ser beneficiarias del mecenazgo según la disposición adicional novena de la Ley 49/2002. Para ello, deben cumplir los requisitos exigidos por dicha Ley. En tal caso, los donativos, donaciones y aportaciones irrevocables que reciban estarán sujetos al régimen fiscal de incentivos al mecenazgo.
Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Schnelle Nachricht
Wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden. Vertrauliche Behandlung garantiert.
Google Meet
Direkter Termin mit dem Partner. Unverbindliche Beratung · Stornierung bis 24h vorher möglich.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Rückruf anfordern
Geben Sie uns ein Zeitfenster und eine Telefonnummer. Ein Partner ruft Sie im gewählten Zeitfenster zurück.
Antwort < 24 Std. · Partner antwortet
Eine konkrete Frage? Schildern Sie Ihre Situation kurz — ein Partner antwortet innerhalb 24 Werktagen.
30-minütiges kostenfreies Gespräch mit dem zuständigen Partner. Google Meet oder persönlich. Stornierbar bis 24 Std. vorher.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Geben Sie Ihre bevorzugte Zeit und Telefonnummer an. Ein Partner ruft Sie zurück — kein Wartezimmer.
Wir verwenden eigene Cookies und Cookies Dritter, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen
Für die Funktion der Website unerlässlich. Kann nicht deaktiviert werden.
Helfen uns zu verstehen, wie Sie die Website nutzen, um sie zu verbessern.
Ermöglichen relevante Inhalte und Werbung.