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V2871-23 25. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por descendientes

Der Mindestbetrag für Nachkommen und das System der Unterhaltsrenten können nicht gleichzeitig angewendet werden

Der Steuerpflichtige fragt, ob er nach einem Urteil zur gemeinsamen Sorge den Mindestbetrag für Nachkommen und das System der Unterhaltsrenten anwenden kann. Die DGT antwortet, dass beide Anreize inkompatibel sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung - Ob der Mindestbetrag pro Nachkomme (50 %) sowie das System der Unterhaltsrente für Kinder angewendet werden kann, unter Berücksichtigung der Bestimmungen unter anderem im Urteil des Obersten Gerichtshofs von Andalusien, Nr. 14851/2020.

Die Entscheidung der DGT

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht haben Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen, zu gleichen Teilen aufgeteilt, können jedoch die Sonderregelungen der Artikel 64 und 75 des LIRPF für Unterhalt nicht anwenden. Das System der Unterhaltsrenten ist nur anwendbar, wenn die Eltern keinen Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen haben. Es besteht eine rechtliche Unvereinbarkeit, die eine Wahl zwischen beiden steuerlichen Anreizen verhindert.

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