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V2870-14 24. Oktober 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial

Anwendung des Sonderregimes für die Körperschaftsteuer bei der Einbringung eines Zweigs einer Immobilienvermietungstätigkeit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er sein Immobilienvermietungsgeschäft durch eine Sacheinlage dem Sonderregime der Körperschaftsteuer unterstellen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Einlage einen Zweig einer Tätigkeit mit eigener Organisation darstellt und triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob es möglich ist, diese Einlage des Immobilienvermietungsgeschäfts als Betriebszweig unter die Sonderregelung der Körperschaftsteuer gemäß Kapitel VIII des Titels VII des RDLeg. 4/2004 zu fassen.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die Einlage einen Betriebszweig darstellen, verstanden als eine Menge von Vermögensgegenständen, die in der Lage sind, aus eigener Kraft sowie mit einer differenzierten Geschäftsführung und Organisation zu arbeiten. Der Steuerpflichtige muss seine Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch führen. Zudem muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen. In diesem Fall wird die Absicht, den Erben die Fortführung des Geschäfts zu ermöglichen, als gültiger wirtschaftlicher Grund angesehen.

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