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V2867-19 17. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Ausgaben einer gemeinschaftlichen Freizeitimmobilie begründen keine Pflicht zur Abgabe von Modell 184

Es wurde angefragt, ob eine Eigentümergemeinschaft einer Freizeitimmobilie, die lediglich Erhaltungskosten trägt, als Gesellschaft mit Gewinnverteilung (entidad en atribución de rentas) einzustufen ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine bloße Kosten- bzw. Ausgaben-Gemeinschaft handelt und nicht um eine Gesellschaft mit Gewinnverteilung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Gemeinschaft im Regime der Einkommenszuweisung. Steuerliche Verpflichtungen der Gemeinschaft und ihrer Eigentümer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur selben.

Die Entscheidung der DGT

Da keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt und sich der Zweck auf die Deckung von Instandhaltungskosten beschränkt, liegt keine Einheit im Regime der Einkommenszuweisung vor, sondern eine Kosten-Gemeinschaft. Daher besteht keine Verpflichtung zur Einreichung des Formulars 184. Jeder Miteigentümer muss seinen anteiligen Teil der Kosten tragen, die einzeln abzugsfähig sein können, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die steuerlichen Verpflichtungen liegen individuell bei jedem Steuerpflichtigen.

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