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V2852-21 17. November 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Abzug von Beiträgen und Spenden an Bruderschaften nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit oder Mäzenatentum

Der Anfragende möchte wissen, ob Beiträge und Spenden an eine Bruderschaft oder Cofradía steuerlich im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass der Abzug davon abhängt, ob die Organisation als gemeinnütziger Verein, als anerkannte Stiftung oder als eine nach dem Gesetz 49/2002 steuerbegünstigte gemeinnützige Einrichtung eingestuft ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Der Anfragende möchte wissen, ob ordentliche Mitgliedsbeiträge und Spenden zugunsten einer Bruderschaft/Konfraternität im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen abzugsfähig sind.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug anzuwenden, muss die Einheit eine gemeinnützige Einrichtung, eine Stiftung, die gegenüber der Aufsichtsbehörde rechenschaftspflichtig ist, oder ein gemeinnütziger Verein sein. Mitgliedsbeiträge sind nur abzugsfähig, wenn sie aus Gründen der Großzügigkeit geleistet werden und im Gegenzug keine Rechte gewähren. Das Vorliegen einer solchen Großzügigkeit muss anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung der den Mitgliedern durch die Satzung gewährten Rechte festgestellt werden.

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