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Eine Person mit doppelter spanischer und US-amerikanischer Staatsangehörigkeit erkundigt sich nach ihren Verpflichtungen gemäß dem FATCA-Gesetz in den USA und in Spanien. Die DGT stellt klar, dass sie keine Aussagen zu US-amerikanischem Recht oder zu Investitionen treffen kann, stellt jedoch fest, dass das Formular 290 nicht eingereicht werden muss.
Cuestión planteada Si tiene obligación de presentar alguna declaración en los Estados Unidos de América en el marco de la Ley FATCA y/o fuera de ella. Si puede invertir en fondos de inversión gestionados por gestoras internacionales. Si tiene obligación de presentar alguna declaración en España en el marco de la Ley FATCA, en concreto el modelo 290.
La Administración no tramita consultas sobre normativa tributaria no aplicable en España ni sobre temas ajenos al ámbito tributario. Respecto al modelo 290, la obligación de presentar esta declaración informativa recae en instituciones financieras (instituciones de custodia, de depósito, entidades de inversión o compañías de seguros específicas). Al no ser la consultante una institución financiera, no tiene la obligación de presentar dicho modelo.
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