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V2838-21 16. November 2021 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión

Fusionen könnten unter das Sonderregime fallen, sofern mercantile Voraussetzungen erfüllt sind und wirtschaftliche Gründe vorliegen

Es wird geprüft, ob die Übernahme einer Gesellschaft durch eine andere unter das steuerliche Sonderregime für Fusionen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass sowohl das Handelsrecht als auch Artikel 76.1 des LIS erfüllt sein müssen und die Erzielung eines Steuervorteils nicht der Hauptzweck sein darf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime fallen könnte.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1 des LIS entsprechen. Ebenso findet sie gemäß Artikel 89.2 des LIS keine Anwendung, wenn das Hauptziel die Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist oder wenn sie keine gültigen wirtschaftlichen Gründe aufweist. Die Vereinfachung von Strukturen könnte als gültiger wirtschaftlicher Grund angesehen werden, obwohl deren Validierung von den konkreten Sachverhalten abhängt.

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