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V2838-17 3. November 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Einbringung eines Betriebszweigs oder wirtschaftlicher Vermögensgegenstände

Ein Einkommensteuerpflichtiger erkundigt sich, ob er bei der Gründung einer Gesellschaft seine Vermietungstätigkeit im Rahmen des Sonderregimes für Sacheinlagen einbringen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern ein Betriebszweig mit handelsrechtlicher Buchführung eingebracht wird und sachliche wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebene Transaktion unter die Sondersteuerregelung fallen kann, die in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehen ist.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für nicht monetäre Einlagen von Vermögenswerten durch Einkommensteuerpflichtige anzuwenden, müssen diese einen Geschäftszweig bilden oder wirtschaftlichen Tätigkeiten mit handelsrechtlicher Buchführung zugeordnet sein. Zudem muss der Einbringer eine Beteiligung von mindestens 5 % an der empfangenden Gesellschaft halten. Die Transaktion darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen. In diesem Fall werden Gründe der Nachfolge und der Unternehmensführung als gültig erachtet.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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