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V2825-18 26. Oktober 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por descendientes

Gesetzlicher Vormund eines behinderten Geschwisters kann Kinderfreibetrag und Behindertenabzug geltend machen

Ein gesetzlicher Vormund erkundigt sich, ob er den Abzug für unterhaltsberechtigte Nachkommen für seinen behinderten Bruder, mit dem er nicht im selben Haushalt lebt, beanspruchen kann. Die DGT stellt klar, dass sowohl der Mindestbetrag für Nachkommen als auch der Abzug für Behinderungen angewendet werden können, sofern die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Abhängigkeit sowie die weiteren gesetzlichen Grenzwerte erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ein Anspruch auf den Abzug für einen unterhaltsberechtigten Nachkommen besteht.

Die Entscheidung der DGT

Der gesetzliche Vormund eines Geschwisters mit Behinderung hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Nachkommen (Art. 58 LIRPF) und den Abzug für einen Nachkommen mit Behinderung (Art. 81 bis LIRPF). Für den Entlastungsbetrag wird das Fehlen des gemeinsamen Haushalts durch die wirtschaftliche Abhängigkeit des Schutzbefohlenen vom Steuerpflichtigen ausgeglichen. Für den Abzug muss der Begünstigte eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben oder Sozialversicherungsleistungen, Renten oder Arbeitslosengeld beziehen.

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