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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob frühere negative steuerliche Verlustvorträge mit Gewinnen aus einer neuen wirtschaftlichen Tätigkeit verrechnet werden können. Die DGT stellt fest, dass dies zulässig ist, sofern die Einschränkungen gemäß Artikel 26.4 des LIS (Ley del Impuesto sobre Sociedades) hinsichtlich eines Kontrollwechsels nicht vorliegen.
Cuestión planteada Si la entidad podrá compensar las bases imponibles negativas generadas, que han sido objeto de liquidación o autoliquidación, con las rentas positivas que se generen en la realización de la nueva actividad iniciada, en los períodos impositivos siguientes.
Es posible compensar las bases imponibles negativas con las rentas positivas de períodos siguientes, respetando los límites de compensación del artículo 26.1 de la LIS. No se aplicarán las prohibiciones de compensación si no concurre la circunstancia de que la mayoría del capital social haya sido adquirida por personas o entidades vinculadas tras la generación de la base negativa. La entidad deberá acreditar la procedencia y cuantía de dichas bases mediante la liquidación, contabilidad y soportes documentales.
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