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V2806-20 15. September 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión financiera

Spaltung von Gesellschaftsanteilen unter das Sonderregime möglich bei Beteiligungsvoraussetzungen und wirtschaftlichen Gründen

Es wurde angefragt, ob die Übertragung von Anteilen einer Gesellschaft auf eine andere unter das Sonderregime für Spaltungen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die spaltende Gesellschaft Anteile behält, die ihr die Mehrheit am Stammkapital anderer Gesellschaften sichern, und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Regime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Damit die finanzielle Spaltung dem Artikel 76.2.1º c) des LIS entspricht, muss die abgespaltete Gesellschaft in ihrem Vermögen Beteiligungen ähnlicher Art halten, die ihr die Mehrheit am Stammkapital anderer Gesellschaften bestätigen. Gemäß Artikel 89.2 des LIS darf die Transaktion zudem nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss aus gültigen wirtschaftlichen Gründen und nicht allein zum Zweck der Erlangung eines Steuervorteils erfolgen. Gründe wie Nachfolgeplanung, die Umsetzung eines Familienprotokolls oder die Trennung von Geschäftsrisiken könnten als gültig angesehen werden, wobei ihre Einstufung von den Sachverhalten abhängt.

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