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Ein im vereinfachten Verfahren (Recargo de Equivalencia) stehender Händler erkundigt sich nach der Einbringung seiner betrieblichen Vermögensgegenstände in eine Gesellschaft. Die DGT prüft, ob die Übertragung eine selbstständige wirtschaftliche Einheit darstellt, um die MwSt.-Pflicht zu vermeiden, sowie die Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Meldung nach Formular 347.
Cuestión planteada 1º Deducción del Impuesto sobre el Valor Añadido del Impuesto soportado por la sociedad mercantil con ocasión de la aportación de las existencias y si dicha entrega deberá documentarse en factura para su deducción.
La transmisión de un conjunto de bienes no está sujeta a IVA si constituyen una unidad económica autónoma capaz de desarrollar una actividad por sus propios medios. Si se cumple este supuesto, la sociedad adquirente podrá deducir la cuota de IVA aplicando los tipos vigentes al valor de mercado de las existencias según el inventario. En cualquier caso, el transmitente debe expedir factura al entregar los elementos a otro empresario. Respecto al modelo 347, el consultante deberá incluir la operación si supera los 3.005,06 € al estar obligado a emitir factura.
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