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Gesellschafter fragen an, ob die Einbringung ihrer Anteile an einer Holdinggesellschaft in neue Gesellschaften unter das Sonderregime der steuerlichen Neutralität fallen kann und ob die aus dieser Struktur resultierenden Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit sind. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Beteiligungsanforderungen erfüllt sind und keine Betrugsabsicht vorliegt, und dass Dividenden gemäß Artikel 21 des LIS steuerbefreit sein können.
Cuestión planteada En cuanto al Impuesto sobre Sociedades:
La aportación de participaciones puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal si se cumplen los requisitos de residencia, participación mínima del 5% y posesión ininterrumpida durante el año anterior. Los dividendos podrán estar exentos en el Impuesto sobre Sociedades si se cumple el porcentaje de participación del 5% y la antigüedad requerida, considerando la subrogación de valores y fechas de adquisición. Respecto al Impuesto sobre el Patrimonio, las inversiones financieras procedentes de la venta de activos no se consideran elementos no afectos, pero su afectación a la actividad económica debe ser valorada por la Administración.
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