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Ein Bauträger erkundigt sich, ob Wohnungen, die durch die Teilung bestehender Wohneinheiten oder die Umwandlung von Gewerbeflächen entstehen, als erste Lieferung steuerpflichtig sind und ob auf die Steuerbefreiung verzichtet werden kann. Die DGT stellt fest, dass es sich, sofern keine Sanierungsarbeiten vorliegen, um zweite Lieferungen handelt, die von der MwSt. befreit sind. Ein Verzicht auf die Befreiung ist nicht möglich, wenn kein Abzugsberechtigung besteht.
Cuestión planteada Si las entregas de las viviendas resultantes de la segregación tendrían la consideración de primera entrega a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido. Si en las adquisiciones se podría renunciar a la exención del Impuesto sobre el Valor Añadido. En su caso, tipo del Impuesto aplicable a las adquisiciones y posteriores entregas de las viviendas.
Si las obras realizadas no cumplen los requisitos para ser consideradas de rehabilitación, la entrega del inmueble resultante se considera segunda o ulterior entrega exenta de IVA. En este caso, si las viviendas adquiridas se destinan a operaciones que no generan derecho a deducción, no es posible renunciar a la exención. Si se aplicara la renuncia y la entrega fuera sujeta, el tipo reducido del 10% se aplica si el edificio es apto para vivienda, lo que requiere cédula de habitabilidad o licencia de primera ocupación.
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