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V2782-14 15. Oktober 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · dividendos

Brasilianische Dividenden in Spanien steuerfrei mit Progressionsvorbehalt; Veräußerungsgewinne in beiden Ländern steuerpflichtig

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Dividenden und Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an brasilianischen Gesellschaften. Die DGT stellt klar, dass Dividenden in Spanien nach der Methode der Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt steuerfrei sind, während Veräußerungsgewinne in beiden Staaten steuerpflichtig sein können.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die vom Steuerpflichtigen erzielten Dividenden und Kapitalerträge ausschließlich in Brasilien oder in Spanien der Besteuerung unterliegen oder in beiden Ländern besteuert werden.

Die Entscheidung der DGT

Dividenden brasilianischer Gesellschaften sind in Spanien gemäß dem Abkommen unter Anwendung der Methodenbefreiung mit Progressionsvorbehalt steuerfrei. Gewinne aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen können sowohl in Brasilien als auch in Spanien der Besteuerung unterliegen. Im letzteren Fall hat Spanien die Doppelbesteuerung nach dem Abkommen und den innerstaatlichen Vorschriften mittels der Anrechnungsmethode zu beseitigen.

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