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V2780-18 24. Oktober 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Versicherungsvertreter unterliegen unabhängig von Personalbestand der IRPF-Quellensteuer

Es wurde angefragt, ob ein Versicherungsvertreter mit Angestellten bei seinen Erträgen aus wirtschaftlicher Tätigkeit der Quellensteuer unterliegt. Die DGT stellt klar, dass sie aufgrund der Einstufung als freiberufliche Tätigkeit gemäß IAE der Quellensteuer unterliegen, unabhängig davon, ob Personal beschäftigt wird oder nicht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Unterwerfung unter die IRPF-Quellensteuer auf Einkünfte aus der Tätigkeit eines Versicherungsagenten, der Personal beschäftigt.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte von Versicherungsagenten werden als professionelle Einkünfte eingestuft, da sie in der zweiten Sektion der IAE-Tarife enthalten sind. Daher unterliegen die an diese Vermittler geleisteten Zahlungen gemäß der IRPF-Verordnung der Quellensteuer oder der Vorauszahlung. Diese Verpflichtung zur Quellensteuer besteht unabhängig davon, ob der Agent bei der Ausübung seiner Tätigkeit Personal beschäftigt oder nicht.

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