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V2771-23 10. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor de adquisición

Abzug von Abschreibungen bei der Ermittlung des Anschaffungswerts von geerbtem oder geschenktem Immobilienvermögen

Die Anfragende erkundigt sich nach der Berechnung des Anschaffungswerts einer Immobilie, die sich aus verschiedenen Anteilen an nacktem Eigentum, konsolidierter Nießbrauch und Schenkung zusammensetzt, sowie nach den abzuziehenden Abschreibungen. Die DGT stellt klar, dass drei verschiedene Daten und Anschaffungswerte zu unterscheiden sind, wobei die Abschreibungen ab dem Zeitpunkt abzuziehen sind, an dem der jeweilige Anteil zum Volleigentum wurde.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Frage aufgeworfen, wie der Anschaffungswert der Wohnung zu bestimmen ist. Insbesondere die Abschreibungen, die für dessen Berechnung abzuziehen sind.

Die Entscheidung der DGT

Bei unentgeltlich erworbenen Immobilien entspricht der Anschaffungswert dem Wert gemäß Erbschaft- und Schenkungsteuer zuzüglich Ausgaben und Investitionen, abzüglich der Abschreibungen. Die Abschreibungen sind ab dem Zeitpunkt abzugsfähig, an dem der Steuerpflichtige das volle Eigentum an jedem Teil innehat. Im Falle des durch den Tod des Nießbrauchers konsolidierten nackten Eigentums ist das Anschaffungsdatum das Datum des ursprünglichen nackten Eigentums. Der Grenzwert der kumulierten Abschreibung darf den Anschaffungswert unter Ausschluss des Grundstücks nicht überschreiten.

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