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V2733-18 15. Oktober 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · afectación de elementos patrimoniales

Unterschiede beim Vorsteuerabzug und bei der Einkommensteuer für PKW

Eine Personengesellschaft erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer beim Erwerb eines Personenkraftwagens. Die DGT stellt klar, dass für die Einkommensteuer eine ausschließliche betriebliche Nutzung vorliegen muss, während für die Umsatzsteuer eine Vermutung der 50-prozentigen betrieblichen Nutzung gilt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Abzug dieser Anschaffung im Rahmen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Im Rahmen der Umsatzsteuer wird nach dem Nachweis der betrieblichen Nutzung bei Personenkraftwagen eine betriebliche Nutzung von 50 % vermutet, sofern keine abschließenden Ausnahmen vorliegen. In der Einkommensteuer (IRPF) gilt das Fahrzeug nur dann als betrieblich genutzt, wenn es ausschließlich für die wirtschaftliche Tätigkeit verwendet wird, da die Ausnahme für eine nebensächliche private Nutzung nicht anwendbar ist. Für beide Steuern erfordert die Abziehbarkeit den Besitz der Originalrechnung und den ordnungsgemäßen Nachweis der Sachverhalte.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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