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V2732-20 7. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · dietas

Verlust der Steuerbefreiung für Verpflegungs- und Übernachtungsmehraufwendungen bei einer Dauer von mehr als neun aufeinanderfolgenden Monaten

Es wird geklärt, wie die Frist von neun Monaten für die Steuerbefreiung von Reisekosten zu berechnen ist. Die DGT stellt klar, dass die Berechnung von Datum zu Datum erfolgt und durch einen Jahreswechsel nicht unterbrochen wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung der 9-Monats-Frist für die Anwendung von Artikel 9 der Einkommensteuerverordnung.

Die Entscheidung der DGT

Die neunmonatige Grenze des ununterbrochenen Aufenthalts, damit Verpflegungsmehraufwendungen nicht steuerpflichtig sind, wird von Datum zu Datum berechnet. Der Übergang vom 31. Dezember eines Jahres zum nächsten unterbricht diese Berechnung nicht. Wenn der Dienstreiseeinsatz Reisen in verschiedene Gemeinden beinhaltet, jedoch ohne Änderung des offiziellen Wohnsitzes, wird der Aufenthaltszeitraum nicht unterbrochen.

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