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V2721-20 4. September 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

Eigenverantwortliche Prüfung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % bei Wohnungsrenovierungen durch jeden Auftragnehmer

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob bei der Beauftragung mehrerer Unternehmen für eine Wohnungsrenovierung jedes Unternehmen einzeln prüfen muss, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes erfüllt sind. Die DGT stellt klar, dass es sich bei direkt beauftragten, unabhängigen Leistungen handelt und daher jeder Auftragnehmer die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen autonom zu prüfen hat.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob jedes der Unternehmen, mit denen die Antragstellerin Verträge schließt, unabhängig feststellen muss, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß Artikel 91.Uno.2.10º des Umsatzsteuergesetzes erfüllt sind.

Die Entscheidung der DGT

Wenn Renovierungsarbeiten unabhängig mit verschiedenen Bauunternehmen beauftragt werden, muss jeder für sich selbst feststellen, ob die Voraussetzungen des Artikels 91.Uno.2.10º des Umsatzsteuergesetzes für die Anwendung des 10 %-Satzes erfüllt sind. Im Falle der Installation von Küchenmöbeln gelten Möbel und Arbeitsplatten als gelieferte Materialien, wenn sie in das Gebäude eingebaut werden. Die Lieferung von Haushaltsgeräten unterliegt stets dem Regelsatz von 21 %, auch wenn sie im Rahmen der Renovierungsarbeiten durchgeführt wird.

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