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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob er die 30 %-Minderung gemäß Artikel 18.2 LIRPF auf Anreize anwenden kann, die nach seiner Entlassung gezahlt wurden. Die DGT erläutert, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich des Erzeugungszeitraums erfüllt sind und in den letzten fünf Jahren keine ähnlichen Minderungen in Anspruch genommen wurden.
Cuestión planteada Aplicación de la reducción del 30 por 100 prevista en el artículo 18.2 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas a los incentivos percibidos en el período impositivo 2017.
Para aplicar la reducción del 30% sobre rendimientos del trabajo, estos deben tener un período de generación superior a dos años e imputarse en un único período impositivo. Además, el contribuyente no debe haber aplicado esta reducción a otros rendimientos con período de generación superior a dos años en los cinco períodos impositivos anteriores, salvo indemnizaciones por extinción de relación laboral. La cuantía sobre la que se aplica la reducción tiene un límite de 300.000 euros anuales.
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