Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2705-20 3. September 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Chiropraktische Leistungen können von der MwSt. befreit sein, sofern die erforderlichen Berufsqualifikationen vorliegen

Eine natürliche Person, die chiropraktische Leistungen erbringt, erkundigt sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung dieser Leistungen. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung anwendbar ist, wenn der Fachmann die notwendigen Berufsqualifikationen nachweist, obwohl die Chiropraktik in Spanien keine regulierte Heilberufsgruppe darstellt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob diese Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Umsatzsteuerbefreiung für Gesundheitsleistungen erfordert ein objektives Merkmal (Diagnose-, Präventions- oder Behandlungsleistungen) und ein subjektives Merkmal (Leistungserbringer mit dem Status eines medizinischen oder gesundheitlichen Fachberufs). Nach der Rechtsprechung des EuGH beschränkt sich die Befreiung nicht ausschließlich auf durch nationales Recht regulierte Berufe, sofern der Fachmann über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügt. Im vorliegenden Fall wird angesichts eines durch internationale Organisationen wie das CCEI akkreditierten Titels davon ausgegangen, dass die Qualifikationen für die Befreiung erfüllt sind.

Kostenlose Einschätzung und Angebot