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Der Steuerpflichtige fragt an, ob die Einbringung von Anteilen einer ausländischen Gesellschaft in eine spanische Gesellschaft unter die Sonderregelung der Körperschaftsteuer fallen kann und ob die Befreiung von der Vermögenssteuer bestehen bleibt. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Mindestbeteiligung erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht. Die Befreiung von der Vermögenssteuer bliebe nach den vorliegenden Angaben erhalten.
Cuestión planteada 1º) Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de aportación de acciones, la entidad receptora debe ser residente en España, el aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios y las acciones deben poseerse ininterrumpidamente durante el año anterior. La operación no debe tener como fin principal el fraude o la evasión fiscal, sino motivos económicos válidos. Respecto al Impuesto sobre el Patrimonio, la exención se mantiene si la entidad no tiene por actividad principal la gestión de un patrimonio mobiliario o inmobiliario.
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