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V2694-20 2. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Steuerbefreiung bei Reinvestition: Kauf der neuen Immobilie bis zu zwei Jahre vor dem Verkauf der alten möglich

Ein Steuerpflichtiger hat eine neue selbstgenutzte Immobilie fremdfinanziert erworben und plant, seinen derzeitigen Wohnsitz in einem Jahr zu verkaufen. Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Steuerbefreiung anwendbar ist, sofern der Erlös innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren reinvestiert wird, wobei dieser Zeitraum sowohl vor als auch nach dem Verkauf der alten Immobilie liegen kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Befreiung wegen Reinvestition auf den durch den Verkauf des Hauptwohnsitzes erzielten Veräußerungsgewinn anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung ist anwendbar, wenn die neue Wohnung innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren vor der Veräußerung der alten erworben wurde. Es ist nicht erforderlich, dass die durch den Verkauf erzielten Mittel dieselben sind, die für den Kauf verwendet wurden, aufgrund der Fungibilität des Geldes. Die Befreiung deckt sowohl den Teil des Betrags ab, der zur Tilgung des Darlehens für die neue Wohnung bestimmt ist, als auch den Teil, der die zuvor investierten Ersparnisse ersetzt.

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