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V2682-23 2. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Anwendung des Sonderregimes für Spaltungen bei Erfüllung der LIS-Voraussetzungen und Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Die Anfragende erkundigt sich, ob eine Gesamtspaltung unter das steuerliche Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Transaktion die Anforderungen des LIS sowie des Handelsrechts erfüllt und nicht primär auf die Erlangung steuerlicher Vorteile abzielt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 über die Körperschaftsteuer geregelte steuerliche Sonderregime auf die geplante vollständige Spaltung anzuwenden ist.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime in Anspruch zu nehmen, muss die Spaltung die Anforderungen des Artikels 76.2.1.a) des LIS sowie die Bestimmungen des Handelsrechts erfüllen. Wenn die Zuteilung von Werten an die Gesellschafter proportional zu ihrer Beteiligung erfolgt, ist es nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden. Das Regime findet jedoch keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Transaktion Betrug, Umgehung oder die bloße Erlangung eines Steuervorteils ohne triftige wirtschaftliche Gründe ist.

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