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Ein Fachmann erkundigt sich, ob seine Fortbildungskurse in den Bereichen Ernährung, Hygiene und Diätetik der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit zwar unternehmerisch oder freiberuflich ist, die Befreiung von der MwSt. für Privatunterricht jedoch davon abhängt, ob die Inhalte in Lehrplänen enthalten sind und keine Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten erforderlich ist. Es wird jedoch präzisiert, dass die Befreiung auch dann anwendbar sein kann, wenn eine Anmeldung im Bereich freiberuflicher Tätigkeiten vorliegt.
Cuestión planteada Tributación por el Impuesto sobre el Valor añadido.
Para que las clases a título particular estén exentas de IVA según el art. 20.Uno.10º de la Ley 37/1992, deben ser prestadas por personas físicas y versar sobre materias incluidas en los planes de estudios del sistema educativo español. Además, la exención requiere que no sea necesario darse de alta en las tarifas de actividades empresariales o artísticas del IAE, cumpliendo el requisito de no requerir alta en la sección de actividades empresariales, salvo que se trate de un epígrafe de la Sección Segunda (Actividades Profesionales).
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