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V2623-21 28. Oktober 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Entstehung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten bei der Zuweisung von Vermögenswerten im Rahmen einer Gemeinschaftsauflösung

Der Anfragende möchte wissen, ob die Übertragung des Anteils seines Vaters auf die Geschwister Veräußerungsgewinne oder -verluste auslöst und wie diese zu berechnen sind. Die DGT stellt klar, dass eine Vermögensveränderung vorliegt, wenn Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen werden, der über dem jeweiligen Anteil der Miteigentümer liegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Es wird um Klärung gebeten, ob bei den Geschwistern, die ihren Anteil am Immobilienbesitz übertragen, für die Zwecke der Einkommensteuer ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust entsteht. Falls dies der Fall ist, wird um Auskunft über die Anschaffungsdaten und Anschaffungswerte, die mit den Anschaffungsvorgängen verbundenen Kosten sowie die Abziehbarkeit der Immobilienabschreibung zur Berechnung des genannten Veräußerungsgewinns oder Veräußerungsverlustes gebeten.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft stellt keine Vermögensänderung dar, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht. Wenn jedoch Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen werden, der über dem Anteil eines Miteigentümers liegt, entsteht bei den anderen ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust. Der Anschaffungswert wird durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten ermittelt, wobei der erstere um die steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen zu mindern ist. In diesem Fall bestehen für jeden Bruder zwei unterschiedliche Anschaffungsdaten und Anschaffungswerte.

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