Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2601-18 25. September 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · clases pasivas

Entschädigung bei Erwerbsunfähigkeit im Beamtenrecht als Arbeitseinkommen steuerpflichtig

Ein Berufssoldat erhielt eine Entschädigung aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung und fragte, ob dieser Betrag von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sei. Die DGT entschied, dass keine Steuerbefreiung vorliegt, da die Zahlung weder unter die Befreiungen für zivilrechtliche Haftung noch unter die für Renten bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit fällt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Mögliche Einstufung der Entschädigung als steuerfreies Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die erhaltene Entschädigung ist eine Leistung aus dem Clases Pasivas-System und fällt nicht in den Anwendungsbereich der Befreiungen für zivilrechtliche Haftung (Buchstaben d und q des Art. 7 LIRPF). Damit Leistungen aus dem Clases Pasivas-System steuerfrei sind, muss die Verletzung den Empfänger für jeglichen Beruf oder jedes Handwerk vollständig arbeitsunfähig machen (Buchstabe g des Art. 7 LIRPF). Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, gilt die Entschädigung gemäß Artikel 17.2 des LIRPF als Arbeitseinkommen.

E-Mail
Kontakt