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V2600-20 30. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Anwendung des Sondersteuerregimes bei Spaltungen unter Einhaltung handels- und wirtschaftlicher Voraussetzungen möglich

Die Anfragende möchte wissen, ob eine Teilung oder vollständige Spaltung ihrer Beteiligungen an nicht ansässigen Tochtergesellschaften unter das Sondersteuerregime fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das besondere Steuerregime gemäß Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer auf die beschriebene Teilspaltungsoperation anzuwenden ist.

Die Entscheidung der DGT

Bei einer Teilspaltung muss das abgesonderte Vermögen eine kontrollierende Beteiligung (Mehrheitsbeteiligungen) darstellen, und die abgespaltene Gesellschaft muss Mehrheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen oder einen Geschäftsbereich behalten. Bei einer Gesamtspaltung müssen die Gesellschafter die Anteile verhältnismäßig erhalten. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten beruhen.

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