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V2599-15 8. September 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · renta exenta

Schweizerische Invalidenrente in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei

Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich, ob ihre Schweizer Invalidenrente nach dem Einkommensteuergesetz (LIRPF) steuerfrei ist. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, ob die Erwerbsunfähigkeit einer absoluten Invalidität oder einer schweren Invalidität gleichkommt und ob die zahlende Stelle die Sozialversicherung ersetzt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die aus der Schweiz bezogene Rente nach Anwendung von Artikel 7 f) des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen in Spanien als steuerfreies Einkommen gilt.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Schweizer Invalidenrente in Spanien steuerfrei ist, muss der Grad der Erwerbsunfähigkeit der absoluten Erwerbsunfähigkeit oder der schweren Invalidität entsprechen und das zahlende Institut nach schweizerischem Recht ein Ersatz für die Sozialversicherung sein. Gemäß dem deutsch-spanischen Abkommen werden diese Renten in der Regel in Spanien besteuert, es sei denn, es handelt sich um Vergütungen, die vom schweizerischen Staat an einen Schweizer Staatsangehörigen für erbrachte Leistungen gezahlt werden, in diesem Fall würden sie in der Schweiz besteuert. Die Befreiung erfordert den Nachweis beider Voraussetzungen gegenüber der Verwaltung.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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