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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob ein nach Brasilien entsandter Arbeitnehmer seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien behält. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz durch die Aufenthaltsdauer oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt wird. Sofern der Wohnsitz in Brasilien nicht nachgewiesen wird, unterliegen die Einkünfte weiterhin der spanischen Besteuerung nach dem Welteinkommensprinzip.
Cuestión planteada Si el trabajador conserva o no su condición de residente fiscal en España en los años 2015 y siguientes en que dure su desplazamiento al extranjero.
La residencia fiscal se mantiene si concurre la permanencia de más de 183 días o el núcleo de intereses económicos en España, salvo que se acredite la residencia en otro país. Si existe conflicto de residencia, se aplicará el Convenio de Doble Imposición con Brasil. Si el trabajador acredita su residencia en Brasil, sus rentas por trabajo realizado allí no tributarán en España por el IRNR.
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