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V2591-22 21. Dezember 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión por absorción

Verschmelzung durch Übernahme unter besonderem Regime bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe möglich

Es wird geprüft, ob eine Verschmelzung durch Übernahme zwischen zwei Unternehmen unter das Sonderregime für Umstrukturierungsgeschäfte fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Anforderungen des Gesetzes über Strukturänderungen sowie des Körperschaftsteuergesetzes erfüllt sein müssen, sofern die Erlangung eines Steuervorteils nicht der Hauptzweck ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Um den Sonderregime für Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1 des LIS entsprechen. Das Regime findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel Betrug, Umgehung oder die bloße Erlangung eines Steuervorteils ohne triftige wirtschaftliche Gründe ist. Die Einsparung von Wartungskosten könnte als triftiger wirtschaftlicher Grund angesehen werden, obwohl deren Bewertung von den Sachverhalten und Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt.

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