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V2590-18 25. September 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por trabajos en el extranjero

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt tatsächliche Erbringung für eine gebietsfremde Einheit voraus

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer mit Auslandsreisen und Berichtspflicht gegenüber einer niederländischen Muttergesellschaft fragt nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung die Arbeit für eine gebietsfremde Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland erbracht werden muss, wobei geprüft wird, ob eine tatsächliche Konzerninterne Dienstleistung vorliegt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si le resulta aplicable la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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