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Es wird geklärt, ob die Minderung gemäß Artikel 23 des TRLIS bei der Übertragung immaterieller Vermögenswerte anwendbar ist, wenn der Vorgang zwischen Unternehmen desselben steuerlichen Konzerns erfolgt. Die DGT erläutert, dass aufgrund des Wegfalls des ausdrücklichen Verbots in der vorherigen Fassung diese Vorgänge den Regeln der steuerlichen Konzernrechnung unterliegen. Die Minderung findet in dem Maße Anwendung, in dem die Eliminierung des internen Vorgangs eingebucht wird.
Cuestión planteada Se pregunta acerca de la aplicación de la reducción prevista en el artículo 23 del TRLIS, tras la modificación introducida por la Ley14/2013, cuando los intangibles sean cedidos a entidades que formen parte del mismo grupo de consolidación fiscal.
La actual redacción del artículo 23 del TRLIS no prohíbe la aplicación de la reducción en cesiones entre entidades de un mismo grupo de consolidación fiscal. Por tanto, a los ingresos y gastos de estas operaciones les resultarán de aplicación las normas del régimen de consolidación fiscal (artículos 72 y 73 del TRLIS). La reducción se efectuará en la medida en que se produzca la incorporación de la eliminación de la operación interna que supone la cesión entre las entidades del grupo.
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