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Ein anfragendes Unternehmen erkundigt sich, ob die Einbringung von Vermögenswerten, die nicht in einen Geschäftsbereich integriert sind, in neue Unternehmen unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz und die Mindestbeteiligung erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht, statt rein steuerlich motiviert zu sein.
Cuestión planteada Posibilidad de que la operación proyectada pueda acogerse al régimen fiscal especial regulado en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de aportaciones no dinerarias, la entidad receptora debe ser residente en España (o tener establecimiento permanente) y la aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios de la receptora. La operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, requiriendo motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades. Respecto al IIVTNU, el no devengo está condicionado a que los inmuebles aportados se encuentren integrados en una rama de actividad.
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