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V2582-16 13. Juni 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Vermietung von Immobilien gilt nur als wirtschaftliche Tätigkeit bei Beschäftigung mindestens einer Vollzeitkraft

Ein Eigentümer von Gewerbeimmobilien erkundigt sich, ob die Einstellung einer Person in Vollzeit zur Verwaltung seiner Vermietungen die Tätigkeit in eine wirtschaftliche Tätigkeit umwandelt. Die DGT stellt klar, dass die Beschäftigung mindestens einer Person mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Calificación de la renta obtenida.

Die Entscheidung der DGT

El arrendamiento de inmuebles se considera actividad económica únicamente cuando se utiliza, para su ordenación, al menos una persona empleada con contrato laboral y a jornada completa. Si no se cumplen estos requisitos mínimos de infraestructura y organización, las rentas derivadas del arrendamiento se califican como rendimientos del capital inmobiliario.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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