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V2579-19 19. September 2019 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · parentesco

Der verschwägerte Neffe der Erblasserin wird für die Erbschaftsteuer der Verwandtschaftsgruppe III zugeordnet

Ein Anfragender erkundigt sich nach seiner Verwandtschaftsgruppe nach dem Erhalt des Vermächtnisses der Wohnung der Ehefrau seines Onkels. Die DGT stellt fest, dass ihm als verschwägerter Neffe die Gruppe III zusteht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Die Verwandtschaftsgruppe, der sie angehören.

Die Entscheidung der DGT

Abstammende durch Verwandtschaft in Seitenlinien (Verschwägerte) werden der Gruppe III der Verwandtschaft für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zugeordnet. Es ist nicht relevant, dass die Bindung zwischen dem Anfragenden und der Erblasserin bereits zuvor erloschen ist. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist zwischen Seitenverwandten durch Blutsverwandtschaft und Seitenverwandten durch Verschwägerung nicht zu unterscheiden.

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